«Die Schweiz von morgen: Die Verhandlungen kurz erklärt»
Von
Progresuisse
am 12. März 2025
Die jüngsten Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über die Richtlinie zur Freizügigkeit der EU-Bürgerinnen und -Bürger markieren einen bedeutenden Fortschritt in der Weiterentwicklung des bilateralen Wegs.
Der Schweiz ist es gelungen, ihre wirtschaftlichen und sozialen Realitäten zur Geltung zu bringen, während sie gleichzeitig ihre Souveränität in den Bereichen Migration und Sozialschutz bewahrt. Die Integration dieser Richtlinie in das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) erfolgt daher mit spezifischen Garantien, die ein Gleichgewicht zwischen Offenheit und Kontrolle gewährleisten.
Einer der wichtigsten Errungenschaften dieser Verhandlungen ist die Möglichkeit für die Schweiz, eine arbeitsmarktorientierte Einwanderung beizubehalten. Die Kriterien für den Erhalt eines dauerhaften Aufenthaltsrechts wurden verschärft: Nur EU-Bürgerinnen und -Bürger, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, können nach fünf Jahren darauf Anspruch erheben. Dadurch wird ein automatischer Zugang zu Sozialleistungen verhindert. Zudem behält die Schweiz das Recht, ausländische Straftäter nach ihren eigenen verfassungsrechtlichen Regeln auszuschaffen, ohne an die weicheren europäischen Normen gebunden zu sein.
Gleichzeitig bleibt der Schutz der Schweizer Arbeitsbedingungen und Löhne eine Priorität. Die bestehenden Mechanismen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping sowie zur Regulierung kurzfristiger Dienstleistungserbringungen werden beibehalten. Zudem wurde eine Schutzklausel eingeführt, die es der Schweiz ermöglicht, Korrekturmassnahmen zu ergreifen, falls sich negative Auswirkungen auf die Wirtschaft oder die sozialen Infrastrukturen zeigen.
Diese neu ausgehandelten Anpassungen zeigen, dass der bilaterale Weg sich weiterhin in einem Rahmen entwickelt, der die Interessen der Schweiz schützt. Dank dieses Kompromisses erhält die Schweiz eine wertvolle Flexibilität: Sie profitiert von den Vorteilen der Personenfreizügigkeit, behält aber zugleich wirksame Kontrollinstrumente. Ein weiterer Schritt hin zu einer ausgewogenen und nachhaltigen Beziehung mit der EU.
Erschienen im progresuisse-Newsletter am 12. März 2025