Argumente


Unsere exzellente Wissenschaft nachhaltig stärken:

  • Die internationale Vernetzung und insbesondere die europäische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Wissensplatz Schweiz. Die Bilateralen Verträge sind die Basis dafür.
  • Das institutionelle Abkommen sichert die für die Wissenschaften und Forschung so zentralen funktionierenden und dynamischen Beziehungen mit der EU. Verliert die Schweiz international den Anschluss, wirkt sich dies negativ auf Bildung und Forschung aus und bremst unsere wirtschaftliche Entwicklung.
  • Die Bilateralen erlauben die Teilnahme am EU-Forschungsprogramm Horizon, Erasmus+ und MEDIA sowie eine unbürokratische, offene Zusammenarbeit mit europäischen Spitzenforscherinnen. Diese sind deshalb insbesondere für die Weiterentwicklung unserer jungen Forschenden von zentraler Bedeutung.
  • Ein Rahmenabkommen gibt Forschenden langfristige Planbarkeit und erlaubt Schweizer Hochschulen auch weiterhin, bei internationalen Forschungsprogrammen eine führende Position einzunehmen.

Unsere prosperierende Wirtschaft langfristig sichern:

  • Ein Rahmen um die Bilateralen, ein Abkommen mit unserem mit Abstand wichtigsten Partner ist in unserem ureigenen Interesse. Wir brauchen stabile Beziehungen zur EU. Wir sind erfolgreich, weil wir international und vor allem europäisch vernetzt sind.
  • Das institutionelle Abkommen sorgt für Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger, garantiert deren EU-Marktzugang und schützt vor Diskriminierung gegenüber der EU-Konkurrenz und vor Willkür.
  • Ein Abkommen ermöglicht, dass zukünftig neue sektorielle Marktzugangsabkommen (z.B. Energie, öffentliche Gesundheit) abgeschlossen werden können. Dies ist angesichts der stark verflochtenen Handelsbeziehungen der Schweiz mit der EU von grosser Bedeutung.
  • 61 Prozent der Firmenchefs sprechen sich für einen Rahmenvertrag aus (Medienmitteilung vom 27.12.2020). Ein solcher wird von einer soliden Mehrheit in allen Branchen sowie bei kleinen, mittleren und grossen Unternehmen getragen. Sowohl der EU-Beitritt als auch die Kündigung der Bilateralen werden klar abgelehnt.

Unsere offene und vernetzte Gesellschaft stärken und pflegen:

  • Der bilaterale Weg ist ein Erfolgsmodell und sichert beispielsweise unsere Reisefreiheit innerhalb Europas und die Vernetzung der Jugend. Das institutionelle Abkommen sichert unsere europäischen Werte für die Zukunft ab.
  • Die Schweizer Bevölkerung steht grossmehrheitlich hinter den Bilateralen Verträgen. Am 27.9.2020 sagte sie mit 61.7 % klar Nein zur Kündigungsinitiative und somit Ja zur Beibehaltung des erfolgreichen Weges der Bilateralen. Die Stimmbürger akzeptieren damit auch, dass dazu die Personenfreizügigkeit gehört und es mehr braucht als einen blossen Freihandelsvertrag.
  • Ein Rahmen um die Bilateralen bedeutet auch auf internationalen Märkten eigene Interessen auf vertraglicher Basis verteidigen zu können und so einen Zuwachs an Souveränität zu erreichen.
  • Rahmenabkommen stärkt durch politische Mitsprache der Schweiz auf europäischer Ebene die Schweizer Demokratie und sorgt für mehr Rechtssicherheit.
  • Schaffung eines europäischen Werteraums zur Verfolgung gemeinsamer Interessen und zur Meisterung von globalisierten Herausforderung im Sinne der Gründungsidee der EU als Friedensprojekt ist wichtiger denn je.
  • Der reibungslose Informationsaustausch im Bereich Sicherheit und die gemeinsame Bekämpfung von Terrorismus ist für die Schweiz zentral – und wird durch die Bilateralen garantiert.
Europapolitische Szenarien Schweiz - EU

Die Diskussionspunkte

Unionsbürgerrichtlinie:

Der Bundesrat will Präzisierungen, dass keine Bestimmung des institutionellen Abkommens direkt oder indirekt als Verpflichtung der Schweiz ausgelegt werden kann, dass sie die Europäischen Unionsbürgerrichtlinien übernehmen muss. Die Unionsbürgerschaft wird zwar im vorliegenden Entwurf des Rahmenvertrags mit keinem Wort erwähnt. Das heisst aber eben auch, dass diesbezüglich keine explizite Ausnahme beschlossen ist. Damit bleiben gewisse Rechtsfragen offen (bezüglich Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern, Auszahlen von Sozialversicherungsleistungen und dem Vorgehen, falls die EU die Anerkennung der Unionsbürgerschaft aus früheren Verträgen oder deren Weiterentwicklung ableitet).

Lohnschutz:

Der Bundesrat will weitere Rechtssicherheit bezüglich Schweizer Lohnschutzniveau. Die EU ist der Schweiz entgegengekommen, indem sie heutige Ausnahmen bezüglich des Lohnniveaus und der flankierender Massnahmen akzeptiert (Möglichkeit einer Voranmeldefrist von vier Arbeitsgagen (heute 8 Kalendertage), Kautionspflicht, Dokumentationspflicht für Selbständige). Den Sozialpartnern genügt dies jedoch nicht; und es bleiben aus der Unionsbürgerrichtlinie abzuleitende Rechtsfragen offen.

Dynamische Rechtsübernahme:

Zwar werden in der öffentlichen Diskussion Fragen bezüglich des Verhältnisses von EU- zu Schweizer Recht («Souveränitätsfragen») gestellt. Der Bundesrat betont, dass er mit dem Entwurf des Rahmenabkommens a) absichern konnte, dass die Schweiz kein EU-Recht übernehmen muss (keine automatische Übernahme), dass b) die Schweizer direkt-demokratischen Verfahren respektiert werden (referendumsfähige Entscheide mit entsprechender Möglichkeit der Volksabstimmung) und er c) ein ausgewogenes Schiedsverfahren bei Rechtsstreitigkeiten erreichen konnte (paritätische Zusammensetzung des Schiedsgerichtes; Europäischer Gerichtshof entscheidet ausschliesslich über EU-Recht) und dass d) die Überprüfung der Anwendung des Rechts zudem jeweils von den für das Territorium zuständigen Behörden vorgenommen wird. Die dynamische Rechtsübernahme soll verhindern, dass eine Seite der anderen über technische Anforderungen den Marktzugang verwehrt, und ist ausdrücklich auf die von den fünf Binnenmarktabkommen erfassten Bereiche (Luftverkehr, Güter- und Personenverkehr, Konformitätsbewertungen, Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Personenfreizügigkeit) beschränkt.

Staatliche Beihilfen:

Der Bundesrat will eine Klarstellung, dass staatliche Beihilfen keine horizontale Wirkung haben, insbesondere nicht auf das Freihandelsabkommen. Im Rahmenvertrag stehen keine direkt anwendbaren Regelungen zu staatlichen Beihilfen (im Schweizer Wortgebrauch «Subventionen»). Weil aber auch keine expliziten Ausnahmen erwähnt sind, bleibt offen, ob Staatsbeihilfen eine «horizontale Wirkung» haben könnten, und ob also in der Schweiz als «Service Public» bekannte Dienstleistungen wie der Postservice weiterhin staatlich mitfinanziert oder staatliche Beteiligungen an Energieunternehmen und den Kantonalbanken weitergeführt werden könnten.