Argumente

Wohlstand. Sicherheit. Kontinuität.

Die Bilateralen sind das Fundament unseres Wohlstands. Sie sichern zentrale Interessen der Schweiz in Europa – wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch.

Aller guten Dinge sind drei. Wohlstand. Sicherheit. Kontinuität.

ARGUMENTE

Wohlstand und Souveränität

Gute Nachbarschaft

Alle profitieren

Rechtssicherheit

Haben auch einen Preis

Unsere Antworten auf die fünf gängigsten Kritikpunkte

Die Bilateralen III sichern unseren Wohlstand, unsere Sicherheit und die gute Nachbarschaft mit Europa. Die Schweizer Erfolgsfaktoren Demokratie, Neutralität und Föderalismus bleiben dabei unangetastet. So profitieren wir weiter von Vorteilen – ohne EU-Mitgliedschaft. Bei Differenzen entscheiden nicht fremde Richter, sondern ein Schiedsgericht. Ohne Update droht der Verlust des privilegierten Zugangs zum EU-Markt. Das hätte Nachteile etwa für Forschung, Bildung und beim Reisen zur Folge. Dank den Bilateralen III redet die Schweiz direkt in Brüssel mit – und gestaltet die Regeln mit, anstatt sie einfach zu übernehmen.

Das Freihandelsabkommen von 1972 senkt lediglich Zölle, bietet aber keinen hindernisfreien Marktzugang. Niedrige Zölle bedeuten noch lange nicht, dass ein Produkt im Binnenmarkt verkauft werden darf. Ohne Bilaterale müssten viele Unternehmen – besonders KMU – ihre Produkte in der EU neu registrieren, was mit hohem Aufwand und Kosten verbunden wäre. Wir wären für die EU ein Drittstaat ohne weitere Privilegien oder Sicherheiten. Gerade Innovationen würden dadurch seltener in der Schweiz entwickelt.

Nein. Die Schweiz entscheidet weiterhin selbst über ihre Gesetze, inklusive Referendum. Schweizer Gerichte wie das Bundesgericht bleiben unabhängig. Bei Differenzen mit der EU entscheidet ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht fair, effizient und sachbezogen. Der Europäische Gerichtshof trifft keine Entscheidungen über Schweizer Recht oder bei Differenzen mit der EU.

Diese Behauptung ist falsch. Die Bilateralen bewahren unsere Unabhängigkeit, die direkte Demokratie, die Neutralität und den Föderalismus. Die Schweiz entscheidet selbst über die Übernahme von EU-Recht. Bei Differenzen entscheidet ein ausgewogen zusammengesetztes Schiedsgericht. Die Schweiz kann zu einem neuen EU-Rechtsakt immer Nein sagen, müsste dann aber zum Ausgleich einer Marktverzerrung beitragen oder zum Beispiel auf die Lieferung von Produkten in die EU im entsprechenden Bereich verzichten. Wir hatten mit den Bilateralen bereits den Fünfer und das Weggli. Mit den Bilateralen III sichern wir diesen Erfolg langfristig.

Die Zuwanderung aus der und in die EU richtet sich auch künftig nach den Bedürfnissen des Schweizer Arbeitsmarkts – nur wer in der Schweiz arbeitet, profitiert von der Personenfreizügigkeit. Die Bilateralen III schaffen – abgesehen vom vernachlässigbaren Familiennachzug für Konkubinatspaare – keine neuen Zuwanderungsrechte für EU-Bürgerinnen und Bürger.

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